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   LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14   

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https://dejure.org/2019,7532
LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14 (https://dejure.org/2019,7532)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18.03.2019 - 6 O 276/14 (https://dejure.org/2019,7532)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18. März 2019 - 6 O 276/14 (https://dejure.org/2019,7532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Art 14 Abs 1 GG, § 133 BGB, § 138 BGB, § 157 BGB, § 631 Abs 1 BGB
    Werkvertrag: Schätzung des Leistungsumfangs des Auftragnehmers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlungsanspruch auf Werklohn bei Abschluss eines Einheitspreisvertrages i.R.d. Aufschüttung und Vorbereitung des Grundstückes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Aufmaß mehr möglich: Leistungsumfang kann geschätzt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahlungsanspruch auf Werklohn bei Abschluss eines Einheitspreisvertrages i.R.d. Aufschüttung und Vorbereitung des Grundstückes

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 06.05.2015 - VIII ZR 161/14

    Ansprüche des Mieters wegen Legionellen im Trinkwasser

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2015, 2111 Rn. 11; 2013, 790 Rn. 17; 1998, 2969 (2971); näher dazu Kopp/Schmidt JR 2015, 51 (52 f.)).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZR 226/13

    Deltamethrin - Wettbewerbsverstoß durch Parallelimport eines nicht

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Vgl. BGH v. 11.06.2015, Az.: I ZR 226/13) liegt in Anwendung des Rechtsgedankens aus §§ 427, 441 Abs. 3 Satz 3, 444, 446, 453 Abs. 2, 454 Abs. 1 ZPO und § 242 BGB eine Beweisvereitelung vor, wenn eine Partei ihrem beweispflichtigen Gegner die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich macht.
  • BGH, 11.12.2012 - VI ZR 314/10

    Gesteigertes Vertrauen der Presse in Verlautbarungen des Bundesbeauftragten für

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2015, 2111 Rn. 11; 2013, 790 Rn. 17; 1998, 2969 (2971); näher dazu Kopp/Schmidt JR 2015, 51 (52 f.)).
  • BGH, 18.06.1998 - IX ZR 311/95

    Auskunftspflicht des Beauftragten; Pfändung des Anspruchs auf Abtretung einer

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Erforderlich und ausreichend ist vielmehr ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH NJW 2015, 2111 Rn. 11; 2013, 790 Rn. 17; 1998, 2969 (2971); näher dazu Kopp/Schmidt JR 2015, 51 (52 f.)).
  • BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Zuvielforderung die Wirksamkeit der Mahnung und damit den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung nicht in Frage, wenn der Schuldner die Erklärung nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss (Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115 m.w.N; v. 28.01.2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586).
  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 232/88

    Beibringungsgrundsatz im Zivilprozess - Verfahrenfehler wegen Abschneidung des

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Diese kann nicht mit mathematischen Methoden ermittelt und darf deshalb nicht allein auf mathematische Wahrscheinlichkeitsberechnungen gestützt werden (BGH NJW 1989, 3161 (3162)).
  • BGH, 28.01.2000 - V ZR 252/98

    Begriff des Altenteilsvertrages; Verzug mit aufgrund eines gegenseitigen

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt eine Zuvielforderung die Wirksamkeit der Mahnung und damit den Verzug hinsichtlich der verbleibenden Restforderung nicht in Frage, wenn der Schuldner die Erklärung nach den Umständen des Falles als Aufforderung zur Bewirkung der tatsächlich geschuldeten Leistung verstehen muss (Urt. v. 25.06.1999 - V ZR 190/98, NJW 1999, 3115 m.w.N; v. 28.01.2000 - V ZR 252/98, WM 2000, 586).
  • OLG Nürnberg, 26.10.1982 - 5 W 3202/82

    Streitwert bei Klage auf Rückzahlung und Widerklage auf Restzahlung

    Auszug aus LG Frankenthal, 18.03.2019 - 6 O 276/14
    Da wirtschaftlich betrachtet jedoch die gesamte Werklohnforderung betroffen wird, sind die Gegenstände zusammenzurechnen (OLG Celle AnwBl. 1964, 177; OLG Nürnberg AnwBl. 1983, 89; Schneider/Herget Rn. 3098).
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